Deutschland im Wahlfieber

Am 22. September finden in Deutschland die Bundestagswahlen statt. Dabei entscheidet sich, wer in den kommenden vier Jahren das Amt des Bundeskanzlers ausüben darf und welche Parteien im Bundestag vertreten sein werden. Aber wie genau laufen solche Wahlen überhaupt ab? Wer darf hier wen wählen?

Пленарный зал бундестага

Von Kristina Großehabig / redaktion@martens.ru

Seit 2005 ist Angela Merkel die Bundeskanzlerin Deutschlands und bekleidet damit das höchste Regierungsamt. Sie bestimmt die Richtlinien der deutschen Politik. Im Jahr 2009 wurde sie erstmalig wiedergewählt. Am 22. September muss sie sich erneut der Wahl stellen. Denn dann dürfen die Bürger der Bundesrepublik darüber bestimmen, welche Parteien und Politiker in Zukunft ihre Regierung bilden sollen.

Rund 62 Millionen Wahlberechtigte dürfen in diesem Jahr den 18. Deutschen Bundestag wählen. Der 1. Deutsche Bundestag wurde übrigens am 14. August 1949 gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die bereits 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben.

Jeder Wahlberechtigte erhält im Vorfeld einen Brief mit der Information, in welchem Wahllokal er seine Stimme abgeben kann. Mit dieser Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis geht man dann ins Wahllokal, erhält dort einen Stimmzettel und setzt darauf seine Kreuze. Wer am Tag der Wahl beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt verhindert ist, kann eine Briefwahl beantragen.

Бюллетень для голосования

Bei der Bundestagswahl haben alle Wähler zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Ihre Erststimme (auf der linken Hälfte des Stimmzettels) geben die Wahlberechtigten einem Politiker aus ihrem Wahlkreis: Das sind sogenannte Direktkandidaten. Der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, entscheidet die Wahl für sich und bekommt einen Sitz im Bundestag. Mit der Zweitstimme (auf der rechten Hälfte des Stimmzettels) entscheiden sich die wahlberechtigten Bürger nicht für einen Kandidaten, sondern für eine Partei, die im eigenen Bundesland zur Wahl steht. Auf jeder Hälfte darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig.

Im Bundestag gibt es regulär 598 Plätze. 299 Plätze davon werden über die Erststimme, die anderen 299 über die Zweitstimme besetzt. Aufgrund des sehr komplizierten Auszählungssystems der Zweitstimmen kommt es regelmäßig zu sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten, die die Gesamtzahl der Plätze im Bundestag erhöhen. So sind beispielsweise im derzeitigen Bundestag nicht 598, sondern 620 Abgeordnete vertreten. Bei der diesjährigen Bundestagswahl möchte man daher ein neues Auszählungssystem anwenden, damit diese Überhangmandate gerechter verteilt werden.

Die Auszählung der Stimmen beginnt am gleichen Tag um 18 Uhr. Bereits am Abend gibt es erste Hochrechnungen, wobei das Ergebnis in der Regel vor Mitternacht feststeht. Am nächsten Vormittag erfolgt normalerweise die amtliche Bestätigung.

In den Bundestag können aber nicht alle Parteien, die sich zur Wahl aufstellen, einziehen. Das verhindert die sogenannte Fünf-Prozent-Klausel. Wenn eine Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält, verfallen all diese Stimmen. Von daher ist die Zahl der Parteien im Bundestag überschaubar. Die Parteien, aus denen sich der derzeitige Bundestag zusammensetzt, sind die CDU/CSU, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und die Linke.

 

Aufgaben

1. Richtig oder falsch? Überprüfe die Aussagen anhand des Textes.

a) Am 22. November 2005 wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt.

b) In der Regel finden die Wahlen zum Bundestag alle fünf Jahre statt.

c) Am 22. September 2013 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt.

d) Rund 62 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt.

e) Wählen dürfen alle Deutschen, dei bereits 16 Jahre alt sind.

f) Der 14. August 1949 gilt als offizieller Geburtstag des Deutschen Bundestages.

g) Die Auszählung der Stimmen beginnt am Wahltag um 20 Uhr.

2. Welche Wortteile passen zusammen? Die gesuchten Wörter findest du im Text.

1) Bundes- a) -zettel

2) Wahl- b) -wahl

3) Stimm- c) -lokal

4) Brief- d) -stimme

5) Zweit- e) -tag

3. Bilde aus den gegebenen Wörtern Adjektive und schreibe sie auf.

a) die Politik

b) das Alter

c) die Krankheit

d) die Ungültigkeit

e) das Amt

 

 
Подписаться на Московскую немецкую газету

    e-mail (обязательно)

    Добавить комментарий

    Ваш адрес email не будет опубликован. Обязательные поля помечены *